Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 04.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

Zunächst einigt man sich darauf, die Einwohnerfragestunde auf 45 min zu begrenzen

Zunächst einigt man sich darauf, die Einwohnerfragestunde auf 45 min zu begrenzen. Für Anfragen der Gemeindevertreter werden 15 min angesetzt.

-         Tobias Bachmann stellt sich zunächst als Schüler des Gymnasiums Wandlitz vor. Im Rahmen der stattgefundenen Sozialraumkonferenz wurde das Thema Jugendtreffs behandelt. Er bittet in diesem Zusammenhang um mehr Unterstützung des Jugendkoordinators. Zur Betreuung der Einrichtungen für die Jugend, die ja vorhanden sind, sollten einige Sozialpädagogen eingestellt werden.

-         Max Zimmermann, ebenfalls Schüler des Gymnasiums Wandlitz und Teilnehmer der Sozialraumkonferenz. Er beschäftigte sich mit dem Thema des Zusammenwirkens von älteren und jungen Menschen. Er hat sich vorgenommen, eine Stadtrundfahrt für ältere Mitbürger zu organisieren. Dabei stellte sich heraus, dass es teilweise die finanziellen Möglichkeiten der älteren Leute übersteigt. Max Zimmermann bittet daher um Unterstützung.

-         Herr Tiepelmann teilt mit, dass sich im Rahmen der Sozialraumkonferenz mehrere Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen gebildet haben. Die Jugendkoordinatorin ist noch mit der Auswertung des Materials beschäftigt. Wenn die Auswertung vorliegt, wird sie in den Ausschüssen behandelt werden. Es bleibt abzuwarten, welche Schlussfolgerungen sich hieraus ergeben.

Bezüglich der Unterstützung für die älteren Leute bittet der Bürgermeister die Jugendlichen um Stellung eines schriftlichen Antrages. Entsprechend der Antragstellung kann dann festgestellt werden, ob finanzielle Mittel hierfür vorhanden sind.

Herr P. Liebehenschel bietet den Jugendlichen an, sich an einen Ortsvorsteher zwecks Hilfestellung bei der Formulierung dieses Antrages zu wenden.

-         Frau Huth stellt sich als Mitglied der Basdorfer Bürgerinitiative gegen den Ausbau des Mühlenbecker Damms vor und verliest ein Schreiben, das an die Fraktionsvorsitzenden gesandt wurde.

-         Herr Gottschalk stellt sich als praktizierender Landwirt in den Ortsteilen Stolzenhagen und Zerpenschleuse vor. Er hat Fragen bezüglich der Änderungssatzung Wasser- und Bodenverbandsumlage. Gibt es eine Zinsverrechnung für vorzeitig eingezahlte Beiträge? Die zweite Änderungssatzung soll teilweise zwei Jahre rückwirkend gelten. Erfolgt für die veränderte Umlage 2007 eine Zinsverrechnung zugunsten der bereits gezahlten Beiträge und wann werden die zu viel gezahlten Beiträge mit den neuen verrechnet?

-         Herr Kitzler teilt mit, dass es sich um zwei verschiedene  Termine handelt. Für diejenigen, die in Widerspruch gegangen sind, sind die Bescheide rückwirkend in Kraft getreten. Für alle anderen waren sie schon bestandskräftig.

Was die zweite Frage betrifft, so tritt diese Änderung erst mit dem 01.01.2009 in Kraft, bedingt durch das geänderte Brandenburgische Wassergesetz, wonach der Höchstbeitrag für die Verwaltungsgebühr nunmehr nur 15 %  betragen darf. Diese Gebühr war in den letzten Jahren deutlich höher. Eine Rückzahlung für die Jahre 2007 und 2008 gibt es daher nicht.

Herr Gottschalk wird gebeten, sich bei Herrn Kitzler einen Termin geben zu lassen, wenn es noch Unklarheiten gibt.

-         Herr Stresow fragt nach, was der Grund für den Ausbau des Mühlenbecker Damms ist. Er ist der Auffassung, dass sich die Straße in einem guten Zustand befindet.

-         Herr Gesch teilt hierzu mit, dass der Mühlenbecker Damm als Erschließungsstraße in der Prioritätenliste der Gemeinde vorkommt. Sie mag zwar im Moment gut befahrbar sein, aber sicher nicht mehr lange, schon weil es an einem grundhaften Ausbau fehlt.

-         Der Bürgermeister gibt an dieser Stelle nochmals einen zeitlichen Überblick und erläutert die Beschlussfolge.

-         Herr M. Treter fragt an, warum nicht bereits vor ca. 8 Jahren, als diese Straße mit einer Teerschicht überzogen wurde, der grundhafte Ausbau erfolgt ist und ob die NEB für ihre Grundstücke sowie Besitzer von Waldflächen auch beitragspflichtig sind.

-         Herr Liebehenschel informiert, dass die angesprochene Baumaßnahme ein Pilotprojekt war. Es handelte sich um ein relativ einfaches Verfahren, das eine Haltbarkeit von fünf bis zehn Jahren versprach. Die NEB ist genauso beitragspflichtig, wie die Besitzer von Waldflächen, diese jedoch zu einem anderen Prozentsatz.