Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Zunächst einigt man sich
darauf, die Einwohnerfragestunde auf 45 min zu begrenzen. Für Anfragen der
Gemeindevertreter werden 15 min angesetzt. -
Tobias
Bachmann stellt sich zunächst als Schüler des Gymnasiums Wandlitz vor. Im
Rahmen der stattgefundenen Sozialraumkonferenz wurde das Thema Jugendtreffs
behandelt. Er bittet in diesem Zusammenhang um mehr Unterstützung des
Jugendkoordinators. Zur Betreuung der Einrichtungen für die Jugend, die ja
vorhanden sind, sollten einige Sozialpädagogen eingestellt werden. -
Max
Zimmermann, ebenfalls Schüler des Gymnasiums Wandlitz und Teilnehmer der
Sozialraumkonferenz. Er beschäftigte sich mit dem Thema des Zusammenwirkens von
älteren und jungen Menschen. Er hat sich vorgenommen, eine Stadtrundfahrt für
ältere Mitbürger zu organisieren. Dabei stellte sich heraus, dass es teilweise
die finanziellen Möglichkeiten der älteren Leute übersteigt. Max Zimmermann
bittet daher um Unterstützung. -
Herr
Tiepelmann teilt mit, dass sich im Rahmen der Sozialraumkonferenz mehrere
Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen gebildet haben. Die Jugendkoordinatorin
ist noch mit der Auswertung des Materials beschäftigt. Wenn die Auswertung
vorliegt, wird sie in den Ausschüssen behandelt werden. Es bleibt abzuwarten,
welche Schlussfolgerungen sich hieraus ergeben. Bezüglich der Unterstützung für die
älteren Leute bittet der Bürgermeister die Jugendlichen um Stellung eines
schriftlichen Antrages. Entsprechend der Antragstellung kann dann festgestellt
werden, ob finanzielle Mittel hierfür vorhanden sind. Herr P. Liebehenschel bietet den
Jugendlichen an, sich an einen Ortsvorsteher zwecks Hilfestellung bei der
Formulierung dieses Antrages zu wenden. -
Frau
Huth stellt sich als Mitglied der Basdorfer Bürgerinitiative gegen den Ausbau
des Mühlenbecker Damms vor und verliest ein Schreiben, das an die
Fraktionsvorsitzenden gesandt wurde. -
Herr
Gottschalk stellt sich als praktizierender Landwirt in den Ortsteilen
Stolzenhagen und Zerpenschleuse vor. Er hat Fragen bezüglich der
Änderungssatzung Wasser- und Bodenverbandsumlage. Gibt es eine Zinsverrechnung
für vorzeitig eingezahlte Beiträge? Die zweite Änderungssatzung soll teilweise
zwei Jahre rückwirkend gelten. Erfolgt für die veränderte Umlage 2007 eine
Zinsverrechnung zugunsten der bereits gezahlten Beiträge und wann werden die zu
viel gezahlten Beiträge mit den neuen verrechnet? -
Herr
Kitzler teilt mit, dass es sich um zwei verschiedene Termine handelt. Für diejenigen, die in Widerspruch gegangen
sind, sind die Bescheide rückwirkend in Kraft getreten. Für alle anderen waren
sie schon bestandskräftig. Was die zweite Frage betrifft, so tritt
diese Änderung erst mit dem 01.01.2009 in Kraft, bedingt durch das geänderte
Brandenburgische Wassergesetz, wonach der Höchstbeitrag für die
Verwaltungsgebühr nunmehr nur 15 %
betragen darf. Diese Gebühr war in den letzten Jahren deutlich höher.
Eine Rückzahlung für die Jahre 2007 und 2008 gibt es daher nicht. Herr Gottschalk wird gebeten, sich bei
Herrn Kitzler einen Termin geben zu lassen, wenn es noch Unklarheiten gibt. -
Herr
Stresow fragt nach, was der Grund für den Ausbau des Mühlenbecker Damms ist. Er
ist der Auffassung, dass sich die Straße in einem guten Zustand befindet. -
Herr
Gesch teilt hierzu mit, dass der Mühlenbecker Damm als Erschließungsstraße in
der Prioritätenliste der Gemeinde vorkommt. Sie mag zwar im Moment gut
befahrbar sein, aber sicher nicht mehr lange, schon weil es an einem
grundhaften Ausbau fehlt. -
Der
Bürgermeister gibt an dieser Stelle nochmals einen zeitlichen Überblick und
erläutert die Beschlussfolge. -
Herr
M. Treter fragt an, warum nicht bereits vor ca. 8 Jahren, als diese Straße mit
einer Teerschicht überzogen wurde, der grundhafte Ausbau erfolgt ist und ob die
NEB für ihre Grundstücke sowie Besitzer von Waldflächen auch beitragspflichtig
sind. -
Herr
Liebehenschel informiert, dass die angesprochene Baumaßnahme ein Pilotprojekt
war. Es handelte sich um ein relativ einfaches Verfahren, das eine Haltbarkeit
von fünf bis zehn Jahren versprach. Die NEB ist genauso beitragspflichtig, wie
die Besitzer von Waldflächen, diese jedoch zu einem anderen Prozentsatz. |
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