Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau "Mühlenbecker Damm" OT Basdorf- Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2008-0017 Straßenausbau "Mühlenbecker Damm" OT Basdorf, Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Federführend:HB AL   

Herr Pöplau erläuterte die geplante Straßenbaumaßnahme und beantwortete die Fragen der hierzu anwesenden Bürger

Herr Pöplau erläuterte die geplante Straßenbaumaßnahme und beantwortete die Fragen der hierzu anwesenden Bürger.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straße „Mühlenbecker Damm“ auf Grundlage der Genehmigungsplanungen HP-956-07 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·        Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 5,50 m, ab „Am Findelstein“ bis Bauende 4,75 m.

·        Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw. Muldenrigolen.

·        Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·        Weiterführung des Gehweges.

·        Erneuerung der Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 790 T€. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 3,75 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche für den Straßenbau, die Herstellung eines Gehweges und die Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatz beträgt 55,00 € für 1 m² hergestellter Grundstückszufahrt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:       4

Ablehnung:      

Enthaltung: