Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Den Ausbau der Straße „Mühlenbecker Damm“ auf
Grundlage der Genehmigungsplanungen HP-956-07 mit folgenden Eckpunkten
vorzunehmen:
·
Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite
von 5,50 m, ab „Am Findelstein“ bis Bauende 4,75 m.
·
Abführung des Niederschlagswassers über Mulden bzw.
Muldenrigolen.
·
Herstellung der Grundstückszufahrten in
Betonsteinpflaster.
·
Weiterführung des Gehweges.
·
Erneuerung der Beleuchtungsanlage.
- Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu
den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig.
Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 790 T€. Gemäß der
Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und
die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie den Kostenersatz
für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:
- Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 3,75 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche für den Straßenbau, die Herstellung eines
Gehweges und die Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
- Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatz beträgt
55,00 € für 1 m² hergestellter Grundstückszufahrt.