Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 21.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz


Herr Weidler meldet sich zu Wort. Es geht um die Nutzung des „Goldenen Löwen“. Er ist der Auffassung, dass bei Veranstaltungen die Anwesenheit von mehr als einem Mitarbeiter im Gebäude notwendig ist. Herr Weidler hat sich erkundigt, wie so etwas in anderen Gemeinden gehandhabt wird. So hat der Bürgermeister einer vergleichbaren Gemeinde  einen Verein gegründet, in dem u.a. Künstler und Kulturschaffende mitarbeiten. So konnten 91 Veranstaltungen in einem Jahr organisiert werden.

Er fragt den Bürgermeister, ob die Gründung eines solchen Vereins von ihm auch in Erwägung gezogen wird.

Herr Tiepelmann teilt mit, dass er bis heute nicht vor hatte einen Verein zu gründen. Bisher haben im „Goldenen Löwen“ keine gemeindlichen Veranstaltungen stattgefunden. Die erste wird am kommenden Wochenende durchgeführt. Bis jetzt sind keine Beschwerden bekannt geworden. Die Gemeindeverwaltung ist für jede Anregung dankbar.

 

Es meldet sich ein Klosterfelder Bürger zu Wort. Er möchte wissen, wie sich die Bürger über die weitere Planung von Windenergieanlagen informieren können.

Der Bürgermeister teilt mit, dass innerhalb der Gemeinde die Windenergiegebiete reduziert werden. Hier zählt auch Klosterfelde dazu. Bei dem in Klosterfelde beantragten „Energiepark“ handelt es sich um die Schaffung einer Solaranlage auf einem Firmengelände. Hiervon werden keine Belastungen für die Bevölkerung ausgehen.

 

Herr Große, Investor des Edeka-Marktes“ in Klosterfelde, beschwert sich darüber, dass die Gemeinde von ihm den Bau eines „Laubengangs“ auf der Bundesstraße 109 verlangen würde.

Dies sei zwar Bestandteil der ihm erteilten Baugenehmigung gewesen, aber nach dem Neubau der B 109 nicht mehr umsetzbar, da das Bauwerk bis in die Straße hineinreichen würde. Auf sein Angebot, die von ihm damals  an die Gemeinde gezahlte Sicherheitsleistung einzubehalten, sei ihm mitgeteilt worden, dass die Gemeinde das Geld „nicht nötig habe“ und auf einem Bau bestanden wird. Mittlerweile wurde er durch die Gemeinde über einen Streitwert von 40.000 € verklagt.

Herr Große droht damit, sich in dieser Angelegenheit an Presse und Fernsehen zu wenden.

Herr Tiepelmann stellt zunächst klar, dass nie, wie durch Herrn Große behauptet, durch einen Mitarbeiter der Gemeinde geäert wurde, die Gemeinde hätte genug Geld und braucht nicht das von Herrn Große. Der Bürgermeister wird ggf. rechtliche Schritte einleiten, um seine Mitarbeiter zu schützen.

Ansonsten handelt es sich hier um ein laufendes Verfahren, zu dem er im nicht öffentlichen Teil der Sitzung informieren wird.

Herr Pawlowski teilt mit, dass er durch den Ortsbeirat beauftragt wurde, den Bau des Laubenganges durch die Verwaltung voranzutreiben. Weiterhin macht er auf das äerst ungepflegte Umfeld des Marktes aufmerksam. Hier wird der Verpflichtung zur Pflege nicht nachgekommen. Auch ist noch keinerlei Anpflanzung getätigt worden.

 

Frau Kämpf-Hölzel meldet sich zu Wort und stellt zum wiederholten Male einige Fragen, die Parksituation im Bereich Karl-Marx-Straße/Thälmannstraße betreffend. Frau Kämpf Hölzel wird durch den Bürgermeister gebeten, ihre Fragen schriftlich zu übergeben. Sollte sich herausstellen, dass es sich um eine neue Angelegenheit handelt, wird eine schriftliche Beantwortung  veranlasst.

 

Herr Seefeldt stellt im Auftrag des Herrn Hintze aus Wandlitz, Thälmannstraße einige Fragen die Straßenreinigungssatzung betreffend.

  1. Ist es richtig, dass künftig die ausgebauten Rad-/Gehwege im Winterhalbjahr mit den Kleinlastwagen des gemeindlichen Bauhofes vom Schnee beräumt werden sollen?
  2. Sind diese Rad-/Gehwege nach den gültigen Bauregeln für diese Dauerbelastung ausgelegt und werden auftretende Schäden umgehend beseitigt?
  3. Gilt der Satzungstext in punkto Räum- und Streupflicht dann auch für den ausführenden Bauhof und wer kontrolliert die Einhaltung?

 

Herr Tiepelmann teilt mit, dass die Satzung nicht vorsieht, dass der Bauhof Geh- und Radwege beräumt. Dies ist nach der Satzung den Anliegern vorbehalten.

Die Regelungen der Satzung sind für alle im Gemeindegebiet Ansässigen gültig auch für den Bauhof. Der Bauhof wird seine Aufgaben nach Priorität abarbeiten.