Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau in der Siedlung Gorinsee, OT Schönwalde  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 02.07.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2007-0578 Straßenausbau in der Siedlung Gorinsee, OT Schönwalde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Herzog, Lutz
Federführend:HB AL   

Mit dieser Ergänzung wird die Beschlussvorlage angenommen

Mit dieser Ergänzung wird die Beschlussvorlage angenommen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

  1. Die Straßen Ahornweg, Straße zum See, Karl-Göbelstraße, Paul-Engel- Straße, Triftweg,       Teerofenweg und Kurze Straße auf der Grundlage der vorliegenden Planung des       Planungsbüros Hydroplanungsgesellschaft mbH (HP-  887-06 ) wie folgt auszubauen:

 

-         Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 4,75 m und in Asphaltbauweise, ohne seitliche Bordeinfassung, mit offener Straßenentwässerung( Mulden) herzustellen.

-         Mit den erforderlichen Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.

-         Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück mit einer Standardbreite von 3m

      und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen

vorzunehmen.

 

  1. Die auf Grundlage der Kostenrechnung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den Straßenbau beträgt voraussichtlich 2,72 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Kosten für die eine Grundstückzufahrt betragen  ca. 560.- €

 

  1. Die auszubauenden Straßen werden zu einer Ausbauseinheit zusammen gefasst und

            beitragsrechtlich gemeinsam abgerechnet.

 

Ergänzung: Die Buswendeschleife wird planungsmäßig erfasst.

                  Zur Herstellung der Grundstückszufahrten sind Einzelfallentscheidungen zu treffen. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Herr Hennersdorf erklärt sich gemäß § 28 GO für befangen.

Zustimmung:            9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .